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§ 283 Abs 2 letzter Satz UGB

Entscheidungssammlung in FirmenbuchsachenFirmenbuchrechtNZ 2011/29NZ 2011, 287 Heft 9 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck prüfte, ob ein Verbesserungsauftrag bei einem Einspruch gegen eine Zwangsstrafverfügung, der keine Begründung enthält, rechtens ist.

Rechtsgrundlagen: § 283 Abs 2 UGB; § 248 ZPO; § 448 Z 1 ZPO

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