Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck prüfte, ob ein Verbesserungsauftrag bei einem Einspruch gegen eine Zwangsstrafverfügung, der keine Begründung enthält, rechtens ist.
Rechtsgrundlagen: § 283 Abs 2 UGB; § 248 ZPO; § 448 Z 1 ZPO
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Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck prüfte, ob ein Verbesserungsauftrag bei einem Einspruch gegen eine Zwangsstrafverfügung, der keine Begründung enthält, rechtens ist.
Rechtsgrundlagen: § 283 Abs 2 UGB; § 248 ZPO; § 448 Z 1 ZPO
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