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§ 277 Abs 1 Satz 2 UGB, § 283 UGB

Entscheidungssammlung in FirmenbuchsachenFirmenbuchrechtNZ 2011/28NZ 2011, 286 - 287 Heft 9 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: Das OLG Wien prüfte, ob der Offenlegungspflicht Genüge getan ist, wenn ein vorläufiger Jahresabschluss einer prüfungspflichtigen GmbH eingereicht wird, für den noch kein Gesellschafterbeschluss vorhanden ist.

Rechtsgrundlagen: § 277 Abs 1 UGB; § 283 UGB

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