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Automationsunterstützt geführte Entscheidungssammlung in Grundbuchssachen: § 13 Abs 2 GBG

GrundbuchsrechtJudikaturDr. Günter Auer, LtdStA i.R.NZ AGS 2011/773NZ AGS 2011, 190 - 191 Heft 6 v. 1.6.2011

§ 13 Abs 2 GBG; § 451 ABGB; § 9 GBG; § 4 GBG

Mit seiner Entscheidung wendet sich das erkennende Gericht der Frage zu, wie die Eintragung im Grundbuch bei einer Abtretung einer Hypothekarforderung samt dem zu ihrer Sicherheit einverleibten Pfandrecht, zu erfolgen hat.

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