§ 9 GBG; § 104 Abs 3 GBG; § 11 Abs 2 AllgGAG
Vorliegende Entscheidung wendet sich eingehend der Frage zu, welche Anforderungen bei der Berichtigung des Grundbuchs eines beim Vollzug unterlaufenen Fehlers vorzuliegen haben.
§ 9 GBG; § 104 Abs 3 GBG; § 11 Abs 2 AllgGAG
Vorliegende Entscheidung wendet sich eingehend der Frage zu, welche Anforderungen bei der Berichtigung des Grundbuchs eines beim Vollzug unterlaufenen Fehlers vorzuliegen haben.