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Einfache E-Mail entspricht nicht dem Zweck des Schriftformgebots

Miet- und WohnrechtJudikaturNZ 2011/35NZ 2011, 144 - 145 Heft 5 v. 1.5.2011

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu ihrer Entscheidung stellt die erkennende Instanz eindeutig klar, dass im Regime des MRG ein schlichtes E-Mail nicht dem Schriftformgebot iSd Unterschriftlichkeit entspricht und somit keine Rechtsfolgen auszulösen vermag.

Rechtsgrundlagen: § 886 ABGB; § 16 Abs 1 Z 5 MRG; § 16 Abs 2 MRG; § 4 Abs 1 SigG

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