Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht näher auf Überwachungs- und Sicherungsinstrumente in Bezug auf ein Wertpapierdepot ein. Unterliegt dieses als nennenswertes Vermögen der gerichtlichen Überwachung der Vermögensverwaltung und ist eine Sperre in concreto angemessen?