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Vorlage einer Genehmigung oder Negativbestätigung ist eine gegenüber der schweizerischen Eidgenossenschaft als Drittland zulässige Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit

RechtsprechungGrundbuchsrechtNZ 2011/21NZ 2011, 85 - 86 Heft 3 v. 1.3.2011

Zusammenfassung: Der OGH ging auf die Frage ein, ob eine Genehmigung oder eine Negativbestätigung gegenüber der Schweiz als Drittland eine zulässige Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit darstelllen kann.

Rechtsgrundlagen: Art 64 Abs 1 AEUV; Art 63 AEUV; § 2 WrAuslGEG

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