Zusammenfassung: Der OGH ging auf die Frage ein, ob eine Genehmigung oder eine Negativbestätigung gegenüber der Schweiz als Drittland eine zulässige Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit darstelllen kann.
Rechtsgrundlagen: Art 64 Abs 1 AEUV; Art 63 AEUV; § 2 WrAuslGEG