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Stimmabgabe durch Rechtsanwälte, die sich nur auf die erteilte Vollmacht berufen, in der Eigentümerversammlung wirkungslos

WohnungseigentumsrechtJudikaturNZ 2011/124NZ 2011, 377 - 378 Heft 12 v. 1.12.2011

§ 30 Abs 2 ZPO; § 8 Abs 1 RAO; § 24 Abs 2 WEG

Mit seiner Entscheidung stellt der OGH eindeutig klar, dass auch berufliche Parteienvertreter in Eigentümerversammlungen einer schriftlichen Vollmacht bedürfen, um ein Stimmrecht des Vertretenen auszuüben.

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