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Rechtsprechung: Nach K-GVG ist grundsätzlich mit dem Grundbuchsgesuch der rechtskräftige Bewilligungsbescheid vorzulegen

GrundbuchsrechtJudikaturNZ 2011/115NZ 2011, 345 - 347 Heft 11 v. 1.11.2011

§ 9 K-GVG; § 14 K-GVG; § 20 K-GVG; § 94 GBG

Auf dem Weg zu seiner Entscheidung stellt der OGH eindeutig klar, dass im Regime des Nach Kärntner GVG grundsätzlich mit dem Grundbuchsgesuch der rechtskräftige Bewilligungsbescheid vorzulegen ist. Reicht insofern auch alternativ die Vorlage eines Bestätigungsvermerks aus?

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