§ 480 ABGB
Vorliegende Entscheidung widmet sich der Begründung einer Servitut, wobei sowohl dienendes als auch herrschendes Grundstück dem selben Eigentümer gehören.
OGH 9.2.2011, 5 Ob 6/11k
§ 480 ABGB
Vorliegende Entscheidung widmet sich der Begründung einer Servitut, wobei sowohl dienendes als auch herrschendes Grundstück dem selben Eigentümer gehören.
OGH 9.2.2011, 5 Ob 6/11k