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Veräußerungs- und Belastungsverbote hindern das exekutive Durchsetzen der Rückstellung einer Liegenschaft nach Schenkungswiderruf nicht

ExekutionsrechtJudikaturNZ 2011/103NZ 2011, 309 - 311 Heft 10 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: In Hinblick auf einen wegen Undanks erfolgten Schenkungswiderruf behandelt der OGH mit seiner Entscheidung die exekutive Durchsetzung von Rückstellungsansprüchen. Darüber hinaus bildet das Verhältnis zwischen Normen der EO sowie des GBG ein zentrales Element der Entscheidung. Steht ein Belastungsverbot zwangsweisen Verfügungen entgegen?

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