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Sondermassekosten sind nur jene, die nicht entstanden wären, wenn die Sondermasse nicht zur Konkursmasse gehört hätte

InsolvenzrechtJudikaturNZ 2011/107NZ 2011, 315 - 316 Heft 10 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidung wendet sich der OGH einer näheren Betrachtung des Begriffsbildes der Sondermassekosten in Hinblick auf die Veräußerung einer Liegenschaft und die Verpachtung eines darauf befindlichen Superädifikats zu.

Rechtsgrundlagen: § 46 IO

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