Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich dem Einstehenmüssen eines Rechtsanwaltes für die formwidrige Errichtung eines Testaments zu, wobei die Berechnung des Schadens der überlebenden Gattin des Verstorbenen zu erörtern war.
Rechtsgrundlagen: § 12 ABGB; § 95 ABGB; § 757 ABGB