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Kein Einberufungsmangel, wenn der noch nicht im Firmenbuch eingetragene Gesellschafter zur Generalversammlung eingeladen wird

GesellschaftsrechtJudikaturNZ 2010/59NZ 2010, 239 Heft 8 v. 1.8.2010

§ 78 Abs 1 GmbHG; § 76 Abs 2 Satz 1 GmbHG; § 41 Abs 2 Satz 1 GmbHG

In verfahrensgegenständlicher Sache stellt der OGH klar, dass gemessen am Normzweck des § 78 GmbHG die Ladung eines noch nicht im Firmenbuch eingetragenen Gesellschafters der Mängelfreiheit der Einberufung nicht schadet. Ist diese Aussage auch hinsichtlich dessen Stimmrecht gültig?

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