vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Angabe der Firmenbuchnummer nur im Beglaubigungsvermerk nicht ausreichend

GrundbuchsrechtJudikaturNZ 2010/60NZ 2010, 239 - 241 Heft 8 v. 1.8.2010

§ 89a NO; § 79 Abs 2 GBG; § 27 Abs 2 GBG

Der OGH hat eindeutig ausgesprochen, dass die angegebene Firmenbuchnummer eines Rechtsträgers im Beglaubigungsvermerk iZm einer Urkunde alleine nicht ausreicht, wobei in konkretem Fall als weiterführende Information weder Geschäftsanschrift noch der Sitz angegeben wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!