Zusammenfassung: Der OGH prüfte, ob man im Exekutionsverfahren auf Zivilteilung als Ersteher originär Eigentum durch Zuschlag erwerben kann, wann eine vertragliche Abtretung eines Löschungsanspruchs wirksam werden kann und welche Voraussetzungen hierbei erfüllt sein müssen.
Rechtsgrundlagen: § 156 Abs 2 EO; § 352 Abs 2 EO; § 469 ABGB; § 1392 ABGB; § 179 ZPO