Zusammenfassung: Das OLG Wien prüfte, ob die gesetzliche Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen der Disposition des Gerichts liegen kann.
Rechtsgrundlagen: § 277 UGB
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Zusammenfassung: Das OLG Wien prüfte, ob die gesetzliche Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen der Disposition des Gerichts liegen kann.
Rechtsgrundlagen: § 277 UGB
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