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§ 277 UGB

FirmenbuchrechtJudikaturBearbeitet von Johannes Andrae, Rechtspfleger HG WienNZ 2010/17NZ 2010, 94 Heft 3 v. 1.3.2010

Zusammenfassung: Das OLG Wien prüfte, ob die gesetzliche Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen der Disposition des Gerichts liegen kann.

Rechtsgrundlagen: § 277 UGB

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