Zusammenfassung: Der OGH prüfte, ob durch das Überdecken der Servitutsfläche an der Liegenschaft mit der Baurechtsfläche sich eine Rechtskollision ergeben kann und wie in diesen Fällen vorzugehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 1 BauRG; § 6 BauRG; § 94 Abs 1 GBG