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Eine nicht verbücherte, nicht offenkundige Servitut erlischt durch den gutgläubigen Erwerb des belasteten Grundstücks und entsteht allein durch die Untätigkeit des Erwerbers nicht wieder

RechtsprechungGrundbuchsrechtNZ 2010/4NZ 2010, 14 - 16 Heft 1 v. 1.1.2010

Zusammenfassung: Der OGH prüfte, wie der gutgläubige Erwerb einer Liegenschaft zu beurteilen ist, auf der eine nicht verbücherte und nicht offenkundige Servitut ruhte. Ferner beschäftigte er sich mit der Frage, ob diese neu begründet werden kann oder ob hierfür entsprechendes Verhalten des Erwerbers ausreicht.

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