§ 77 GBG; § 2 AußStrG; § 94 GBG; § 62 AußStrG
Der OGH nahm zur Rekurslegitimation eines Masseverwalters Stellung. Er prüfte hierbei die grundsätzliche Rechtsmittelzulässigkeit, die formelle Beschwer und ob dieser im Grundbuchsverfahren Einwendungen geltend machen darf.