§ 364c ABGB; § 122 GBG; § 78 Abs 2 AußStrG
Der OGH befaßte sich mit der Frage der Rechtsmittellegitimation eines Berechtigten eines Belastungs- und Veräußerungsverbots. Er prüfte, welche Voraussetzungen für die Beschwer vorliegen müssen und ob u.a. § 78 Abs 2 AußStrG im Grundbuchsverfahren angewendet werden kann.