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§ 29 UGB

FirmenbuchrechtAufsatzJohannes Andrae, Rechtspfleger HG WienNZ 2009/14NZ 2009, 349 - 350 Heft 11 v. 1.11.2009

Zusammenfassung: Das OLG Wien befasste sich mit der Frage, ob die Unterscheidungskraft eines neu einzutragenden Firmennamen gegeben ist, wenn im Firmennamen nur die Jahreszahl unterschiedlich ist, der restliche Wortlaut aber ident mit einer bereits eingetragenen Firma ist.

Rechtsgrundlagen: § 29 UGB

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