Zusammenfassung: Das OLG Graz hatte zu entscheiden, ob eine aufgelöste Personengesellschaft ihre Fortsetzung beschließen muss, um ihren Sitz zu verlegen.
Rechtsgrundlagen: § 162 Abs 1 UGB; § 3 FBG; § 10 FBG
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Zusammenfassung: Das OLG Graz hatte zu entscheiden, ob eine aufgelöste Personengesellschaft ihre Fortsetzung beschließen muss, um ihren Sitz zu verlegen.
Rechtsgrundlagen: § 162 Abs 1 UGB; § 3 FBG; § 10 FBG
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