Zusammenfassung: Das OLG Graz hatte zu entscheiden, ob der Geschäftsführer einer GmbH auch für eine Personengesellschaft, an der die GmbH als vertretungsbefugter Komplementärgesellschafter beteiligt ist, eine Musterzeichnung abgeben muss. Was ist die Konsequenz einer Nichtbeachtung?
Rechtsgrundlagen: § 107 Abs 2 UGB; § 161 Abs 2 UGB; § 9 Abs 3 GmbHG; § 24 FBG