§ 78 EO; § 197 EO; § 528 Abs 2 Z 1 ZPO; § 24 Abs 1 Bgld GVG 1995
Der OGH stellte klar, zu welchem Zeitpunkt der Beginn des Fristenlauf zur Entkräftung eines Überbots eintritt. Ebenso führt er aus, welche rechtlichen Voraussetzungen für einen wirksamen Fristbeginn vorliegen müssen.