Zusammenfassung: Anmeldungsmängel bezüglich des Erlöschens einer Personengesellschaft erfordern keine Abweisung.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 2 UGB; § 10 Abs 2 FBG; § 24 FBG
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Zusammenfassung: Anmeldungsmängel bezüglich des Erlöschens einer Personengesellschaft erfordern keine Abweisung.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 2 UGB; § 10 Abs 2 FBG; § 24 FBG
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