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Rechtsprechung - Entscheidungssammlung in Firmenbuchsachen - Verfahrensrecht

VerwaltungsverfahrenJohannes AndraeNZ 2007/35NZ 2007, 285 Heft 9 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Sofern in einem Rekurs nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften begehrt wird, muss das Rekursgericht die Abweisungsgründe nicht behandeln . Das Eintragungsbegehren muss im Spruch nicht angeführt werden; eine fehlende Rechtsmittelbelehrung kann einen Wiedereinsetzungsgrund begründen.

Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 FBG; § 21 AußStrG

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