§ 56 Abs 2 Satz 3 JN; § 501 ZPO; § 473a ZPO; § 918 ABGB; § 1052 ABGB
Der OGH prüft die Rechtsgültigkeit eines Vertragsrücktritts wegen der Nichtverlängerung eines befristeten Treuhandvertrages und beschreibt die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Unsicherheitseinrede nach § 1052 ABGB.