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Automationsunterstützt geführte Entscheidungssammlung in Grundbuchssachen

GrundbuchsrechtLtdStA Dr. Günter Auer (Bearb.)NZ AGS 2007/676NZ AGS 2007, 119 - 120 Heft 4 v. 1.4.2007

§ 136 Abs 1 GBG; § 87 GBG

Der OGH geht auf die formellen Voraussetzungen einer Grundbuchsberichtigung bei Tod des Buchberechtigten ein und erläutert, dass die Vorlage einer öffentlichen Urkunde (in concreto: beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde) die Vorgaben des § 136 GBG erfüllt.

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