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Unzulässige verdeckte Mantelgründung

ZivilrechtNZ 2007/18NZ 2007, 56 - 58 Heft 2 v. 1.2.2007

Zusammenfassung: Das OLG Wien erläutert, dass eine verdeckte Mantel- oder Vorratsgründung im Zweifel die Missachtung einer Verbotsnorm oder ein Scheingeschäft indiziert und konkretisiert die materielle Überprüfungspflicht des Firmenbuchgerichts.

Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 AußStrG; § 4 GmbHG

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