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Keine Untergrenze für die Höhe der Hafteinlage eines Kommanditisten

HandelsrechtWertpapierrechtNZ 2007/19NZ 2007, 58 - 59 Heft 2 v. 1.2.2007

Zusammenfassung: Die Vermögensbeteiligung eines Kommanditisten muss nicht mindestens 70 betragen; eine analoge Anwendung des 6 Abs 1 GmbHG ist unzulässig.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 EGG; § 4 FBG; § 6 Abs 1 GmbHG

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