§ 26 Abs 2 GBG; § 31 Abs 1 GBG; § 32 GBG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob die Unterschriften der Parteien auf einer Ergänzungsurkunde beglaubigt werden müssen, wenn die Unterschriften der Parteien auf der auch die Aufsandungserklärung enthaltenden Vertragsurkunde beglaubigt sind.