§ 843 ABGB; § 830 ABGB
Der OGH hatte zu entscheiden, ob der Unzeiteinwand einer 82-Jährigen, die ein ersessenes Wohnrecht auf der fraglichen Liegenschaft hat, gegen ein Teilungsbegehren eben dieser Liegenschaft aufgrund ihrer Restlebenserwartung gerechtfertigt ist.
OGH 8 Ob 123/06f