§ 529 ZPO; § 534 ZPO; § 17 Abs 3 ZustG; § 7 Abs 3 EO
OGH Urteil zum Begriff der Rechtskraft, und ob sie auch eintritt, wenn die Prozessunfähigkeit der Partei nicht erkannt wurde. Eine weitere Frage betrifft das Zustellgesetz: Wann beginnt die Berufungsfrist zu laufen, wenn die Zustellung an einen Ort erfolgte, an dem der Beklagte nie aufhältig war?