§ 2 Abs 4 AuslBG; § 48 EG
OGH-Entscheidung zum Thema Ausländerbeschäftigung und Umgehung der Bestimmungen des AuslBG. Was gilt, wenn Gesellschafter einer Personengesellschaft Arbeitsleistungen für die Gesellschaft erbringt, die typischerweise in einem Arbeitsverhältnis geleistet werden? Wer trägt in einem solchen Fall die Beweislast dafür, dass ein wesentlicher Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft tatsächlich ausgeübt wird?