Zusammenfassung: Der OGH beschreibt die Beweislastverteilung bei der Beantragung der Löschung von Grunddienstbarkeiten, die vom WE-Bewerber zugunsten des Grundstückseigentümers übernommen wurden.
Rechtsgrundlagen: § 40 Abs 2 WEG 2002; § 24a WEG 1975; § 57 GBG