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Anmerkungen zur Entscheidungssammlung in Grundbuchssachen

Zivilrechtem.o. Univ.-Prof. Dr.Dr.hc Hans HoyerNZ 2007, 318 Heft 10 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Hoyer kommentiert eine OGH-Entscheidung, in der dieser darlegt, dass § 51 Abs 1 GBG auch für gepfändete Fruchtgenussrechte maßgeblich sei; ein allfälliges außerbücherliches Erlöschen des Fruchtgenussrechts oder ein Verzicht auf die Ausübung einer Servitut entfalte erst mit Einverleibung der Löschung Rechtswirksamkeit gegenüber Dritten.

Rechtsgrundlagen: § 51 Abs 1 GBG; § 431 ABGB; § 524 ABGB; § 1444 ABGB

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