§ 27 GBG; § 26 GBG; § 31 GBG; § 94 Abs 1 Z 3 GBG
Hoyer kommentiert eine OGH-Entscheidung, in der dieser darlegt, dass bei Festlegung einer aufschiebenden Bedingung in einem Kaufvertrag der Eintritt der Bedingung (in concreto: Zahlung des Kaufpreises) urkundlich nachgewiesen werden müsse.