§ 713 ABGB; § 714 ABGB
Die zeitlich nachfolgende Errichtung eines Testaments hat nicht zwingend die Aufhebung eines früheren Kodizills zur Folge; diese Aufhebungsabsicht müsste sich aus der Auslegung des Testaments und dem darin manifestierten Willen des Erblassers ableiten lassen. Die Verschweigung des früheren Kodizills indiziert den Aufhebungswillen nicht .