Zusammenfassung: Der Autor nimmt zur Bestimmung der Grenzen von öffentlichen und Privatgewässern Stellung und zeigt rechtliche Unstimmigkeiten in diesem Bereich auf. In diesem Zusammenhang beschreibt er auch den Anwendungsbereich des Regulierungsneugrundes iSd § 46 Abs 1 WRG und die Grenzrekonstruktion bei einem an die die Österreichischen Bundesforste übertragenen Grundstück.