§ 309 ABGB; § 1460 ABGB
Die Nutzung eines Weges aufgrund bestehender oder angestrebter Vertragsbeziehungen oder aufgrund eines Verwandtschaftsverhältnisses steht der Annahme eines Besitzwillens für eine Ersitzung entgegen.
OGH, 04.05.2004, 4 Ob 87/04d