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Besitzwille zu Ersitzung

ZivilrechtNZ 2006/42NZ 2006, 182 Heft 6 v. 1.6.2006

§ 309 ABGB; § 1460 ABGB

Die Nutzung eines Weges aufgrund bestehender oder angestrebter Vertragsbeziehungen oder aufgrund eines Verwandtschaftsverhältnisses steht der Annahme eines Besitzwillens für eine Ersitzung entgegen.

OGH, 04.05.2004, 4 Ob 87/04d

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