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Entscheidungssammlung in Firmenbuchsachen - GmbH

HandelsrechtWertpapierrechtJohannes Andrae, Rechtspfleger beim HG WienNZ 2006/33NZ 2006, 156 Heft 5 v. 1.5.2006

Zusammenfassung: Sofern eine GmbH, die wegen Nichtvorlage der Jahresabschlüsse wegen vermuteter Vermögenslosigkeit gelöscht wurde, die Jahresabschlüsse nachträglich offen legt, muss die Wiedereintragung ins Firmenbuch veranlasst werden.

OLG Innsbruck, 04.04.2006, 3 R 19/06b

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