Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit den §§ 3 Abs 1 Z 1 - 5 AnerbenG und analysiert, in welchem Rangverhältnis und in welcher Beziehung diese Rangbestimmungen zueinander stehen . So prüft Zemen zB, ob Z 1 nur eine taxative Bestimmung für die Nachkommen des Erblassers darstellt oder in Beziehung zu Z 3 zu setzen ist. Weiters behandelt er die Frage, welchen Rang der überlebende Ehepartner im Anwendungsbereich der Z 2 bzw der Z 4 gegenüber den eigenen Kindern einnimmt und erläutert, ob die Auswahlbestimmungen einer stufenförmigen Struktur folgen oder aber eine abweichende Anwendungsabfolge erfordern.