vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Bestimmung des Anerben nach § 3 Anerbengesetz

Erbrechtao. Univ.-Prof. Dr. Herbert Zeman, WienNZ 2006/19NZ 2006, 97 - 104 Heft 4 v. 1.4.2006

Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit den §§ 3 Abs 1 Z 1 - 5 AnerbenG und analysiert, in welchem Rangverhältnis und in welcher Beziehung diese Rangbestimmungen zueinander stehen . So prüft Zemen zB, ob Z 1 nur eine taxative Bestimmung für die Nachkommen des Erblassers darstellt oder in Beziehung zu Z 3 zu setzen ist. Weiters behandelt er die Frage, welchen Rang der überlebende Ehepartner im Anwendungsbereich der Z 2 bzw der Z 4 gegenüber den eigenen Kindern einnimmt und erläutert, ob die Auswahlbestimmungen einer stufenförmigen Struktur folgen oder aber eine abweichende Anwendungsabfolge erfordern.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!