§ 879 ABGB; § 934 ABGB; § 1268 ABGB
Der OGH prüft die Anfechtbarkeit eines Übergabevertrags auf den Todesfall wegen laesio enormis bzw Wucher und befürwortet die Anfechtung wegen laesio enormis, sofern bereits bei Vertragsabschluss Gewissheit darüber besteht, dass der Berechtigte bis zum Ende seiner entsprechend der Sterbetafel prognostizierten Lebenserwartung weniger als die Hälfte seiner eigenen Leistungen zugewendet haben wird.