§ 863 ABGB; § 1300 ABGB; § 526 Abs 2 ZPO
Aus einem Mietvertrag über ein Schrankfach kann keine Kontrollpflicht der Bank hinsichtlich Verlosungen und Kündigungen der im Safe aufbewahrten Wertpapiere abgeleitet werden.
OGH 22.02.2005, 1 Ob 283/04f
§ 863 ABGB; § 1300 ABGB; § 526 Abs 2 ZPO
Aus einem Mietvertrag über ein Schrankfach kann keine Kontrollpflicht der Bank hinsichtlich Verlosungen und Kündigungen der im Safe aufbewahrten Wertpapiere abgeleitet werden.
OGH 22.02.2005, 1 Ob 283/04f