§ 3 Abs 1 LiegTeilG; § 5 Abs 4 oö BauO; § 8 Abs 1 oö BauO
Der OGH bestätigt die Zulässigkeit von Zu- und Abschreibungen bei mehreren Liegenschaften zur Begründung eines einheitlich verbücherten Bauplatzes und erläutert, dass die Anmerkung der Simultanhaftung keine Benachteiligung des Hypothekargläubigers zur Folge hat.