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Haftung des unbedingt erbserklärten Erben bei nachfolgender Überlassung an Zahlungs statt

ErbrechtNZ 2006/72NZ 2006, 300 - 302 Heft 10 v. 1.10.2006

§ 801 ABGB; § 73 AußStrG 1854

Die Beantragung der Überlassung an Zahlungs statt nach § 73 AußStrG 1854 bewirkt keine Haftungsbefreiung für den unbedingt erbserklärten Erben.

OGH 20.10.2005, 3 Ob 83/05k

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