§ 578 ABGB
Die Zurückweisung der Erbserklärung einer Erbansprecherin, die eine angeblich eigenhändig verfasste letztwillige Anordnung des Erblassers mittels Fax übermittelt, ist nicht zulässig. Die Überprüfung der Rechtsgültigkeit der letztwilligen Verfügung ist Sache des Erbrechtsverfahrens.