Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag kritisch mit den Rechtsänderungen, die durch das FamErbRÄG 2004 im Abstammungsrecht vorgenommen wurden, auseinander. So beschreibt er die Rechtslage bezüglich der Begründung der Ehelichkeit, der unehelichen Abstammung, des Anerkenntnisses der Vaterschaft und dessen Rechtsungültigkeit und bezüglich der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft und informiert über Neuregelungen im Beeich des Legitimations- und Adoptionsrechts sowie über die Übergangsbestimmungen.