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Entscheidungssammlung in Firmenbuchsachen

HandelsrechtWertpapierrechtJohannes Andrae, Rechtspfleger beim Handelsgericht weinNZ 2005/7NZ 2005, 351 Heft 11 v. 1.11.2005

Zusammenfassung: Das Firmenbuchgericht hat im Zuge der Offenlegung des Jahresabschlusses auch die Übereinstimmung der Bilanz mit dem Bilanzschema zu überprüfen und im Fall der Nichterfüllung eine Zwangsstrafe zu verhängen.

OLG Wien, 26.05.2004, 4 R 107/04s

Rechtsgrundlagen: § 24 FBG; § 283 HGB

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